Widerrufsbutton ab 19. Juni 2026 für AT-Webshops
Steven | TrustYourWebsite · 17. Mai 2026 · Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
Am 19. Juni 2026 muss jeder Webshop in Österreich, der an Verbraucher verkauft, einen klar beschrifteten Widerrufsbutton auf der Kundenkonto- oder Bestellübersichtsseite anbieten. Rechtsgrundlage ist Richtlinie (EU) 2023/2673 vom 22. November 2023, die einen neuen Artikel 11a in die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU einfügt. Trotz des Titels — Fernabsatz von Finanzdienstleistungen — gilt Art. 11a horizontal für jeden B2C-Onlinevertrag mit Rücktrittsrecht. Österreich hat die Umsetzungsfrist (19. Dezember 2025) versäumt; die aktuelle Fassung des FAGG enthält keine Bestimmung zum Widerrufsbutton. Die vom Richtliniengeber vorgegebene Beschriftung in deutscher Sprache: "Vertrag widerrufen".
Widerruf nach Art. 11a oder Rücktritt nach FAGG — terminologisch dasselbe
Die EU-Richtlinie spricht vom Widerruf, das österreichische Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) nennt denselben Vorgang Rücktritt. Sachlich identisch: das 14-tägige Recht des Verbrauchers, vom Fernabsatzvertrag zurückzutreten — geregelt in § 11 FAGG.
Für die Beschriftung der Schaltfläche gilt jedoch der Richtlinien-Wortlaut: "Vertrag widerrufen" (Art. 11a Abs. 2 Dir 2011/83/EU i.d.F. Dir 2023/2673). Alternative Formulierungen wie "Vertrag zurücktreten" oder "Vom Vertrag zurücktreten" sind als entsprechende eindeutige Formulierung zulässig — der Richtlinientext erlaubt das ausdrücklich. Wer den österreichischen Markt zielgenau ansprechen möchte, kann die Schaltfläche "Vom Vertrag zurücktreten" beschriften und so an die FAGG-Terminologie anschließen, ohne der Art.-11a-Pflicht zuwiderzulaufen.
Wer in Österreich den Widerrufsbutton durchsetzt
Die Durchsetzung des Rücktrittsrechts läuft in Österreich nicht über eine zentrale Behörde, sondern über mehrere parallel arbeitende Stellen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist die wichtigste, weil er nach § 29 KSchG klagsbefugt ist und seit Jahrzehnten Verbandsklagen gegen Webshops führt, die ihre Rücktrittsbelehrung verschleppen oder versteckte Klauseln verwenden. Der VKI sammelt Verbraucherbeschwerden über die Konsumentenfragen-Hotline und führt mehrere Musterprozesse pro Jahr — Stand 2025 mit einer Erfolgsquote über 80% in FAGG-Fragen. Die Klagen landen typischerweise vor dem Handelsgericht Wien als sachlich zuständiges Erstgericht für Verbandsverfahren, mit Berufung an das Oberlandesgericht Wien und Revision an den OGH.
Daneben hat die Arbeiterkammer Wien (AK Wien) über das AK-Konsumentenrecht ebenfalls Klagsbefugnis nach § 29 KSchG und hilft Einzelverbrauchern unentgeltlich bei der Durchsetzung von Rücktrittsansprüchen. Die AK Wien betreibt das Konsumentenportal konsumentenfragen.at gemeinsam mit dem BMSGPK und veröffentlicht regelmäßig Marktstudien zu Online-Shop-Compliance. Für Webshop-Betreiber bedeutet das: eine VKI-Anzeige oder eine AK-Wien-Abmahnung trifft in der Regel vor einer behördlichen Maßnahme ein, und beide Stellen kooperieren bei besonders häufigen Verstößen.
Der OGH hat in mehreren Entscheidungen das FAGG-Rücktrittsrecht streng ausgelegt. Die ständige Rechtsprechung verlangt, dass die Rücktrittsbelehrung vor Vertragsschluss in einer Weise präsentiert werden muss, dass der durchschnittlich aufmerksame Verbraucher sie ohne Suche wahrnimmt — eine Belehrung im Footer oder im PDF-Anhang einer Bestätigungs-E-Mail genügt nicht (z.B. OGH 7 Ob 31/13a zum FAGG-Vorgänger, in der Linie fortgeführt). Diese Auslegungslinie wird mit Art. 11a CRD konvergieren: ein Widerrufsbutton, der nur über mehrere Klickebenen erreichbar ist, wird nach OGH-Maßstab nicht als "sichtbar und durchgehend verfügbar" gelten.
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und die Schlichtungsstellen spielen für den Widerrufsbutton selbst keine zentrale Rolle, weil das FAGG kein Wettbewerbsrecht im engeren Sinn ist. Über das UWG (§ 1 — Rechtsbruch) kann ein Wettbewerber jedoch einen FAGG-Verstoß als wettbewerbswidrige Handlung anfechten; die Klagsbefugnis liegt dann bei Mitbewerbern oder ihren Branchenverbänden (z.B. einzelnen Sparten der Wirtschaftskammer Österreich, WKÖ). Diese Konstellation ist seltener als die Verbandsklage durch VKI/AK, kommt aber bei großen Webshop-Plattformen vor, die ihre Marktposition gegen Konkurrenten verteidigen.
Bei der Berechnung der Schadenshöhe gilt: Der Verbraucher kann nach Rücktritt die Rückzahlung des Kaufpreises und der Versandkosten verlangen (§ 14 FAGG). Verzögert der Unternehmer die Rückzahlung über die 14-tägige Frist hinaus, fallen Verzugszinsen nach § 1333 ABGB und gegebenenfalls Schadenersatz nach § 1295 ABGB an. Massenphänomene — etwa systematisch verspätete Rückzahlungen bei einem großen Webshop — können wiederum vom VKI oder von der AK Wien gebündelt und als Verbandsklage geführt werden, mit Unterlassungstitel als typischem Ergebnis.
Was Artikel 11a konkret verlangt
Sechs Anforderungen, die kumulativ erfüllt sein müssen.
Der Unternehmer muss eine Widerrufsfunktion auf der Online-Oberfläche bereitstellen. Eine PDF-Vorlage zum Ausdrucken oder eine E-Mail-Adresse reicht nicht; die Funktion muss interaktiv direkt aus der Bestelloberfläche heraus nutzbar sein.
Die Schaltfläche muss "Vertrag widerrufen" oder eine entsprechende eindeutige Formulierung tragen. Zulässig sind Varianten wie "Vom Vertrag zurücktreten" oder "Widerruf erklären". Unzulässig: "Kontakt aufnehmen", "Hilfe benötigt?" oder die Verschachtelung hinter Hilfe-Menüs.
Die Schaltfläche muss sichtbar und durchgehend verfügbar sein, solange die 14-tägige Rücktrittsfrist läuft. Die Platzierung erfolgt auf der Bestellübersicht oder im Kundenkonto, nicht im Footer oder hinter mehreren Klicks.
Das Verfahren läuft zweistufig. Schritt 1: Der Verbraucher klickt die Schaltfläche und gibt die Rücktrittserklärung ab (Name, Vertragskennung, Bestätigungskanal). Schritt 2: Klick auf "Widerruf bestätigen". Erst nach der Bestätigung ist der Rücktritt wirksam erklärt.
Der Unternehmer muss den Eingang auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen — typischerweise eine automatische E-Mail mit Zeitstempel und Vertragsbezug. Diese Bestätigungspflicht entspricht inhaltlich der Bestätigungspflicht für digitale Inhalte in § 7 Abs. 3 FAGG: ohne Bestätigung auf dauerhaftem Datenträger fehlt der Nachweis.
Die Beweislast für die Wahrung der Rücktrittsfrist liegt beim Unternehmer. Wer keine Bestätigung versendet, kann später nicht belegen, dass der Rücktritt zu spät kam.
Das Rücktrittsrecht: 14 Tage nach FAGG
§ 11 Abs. 1 FAGG gibt Verbraucherinnen 14 Kalendertage Zeit, vom Vertrag zurückzutreten — ohne Angabe von Gründen, ohne Vertragsstrafe.
Die Frist beginnt:
- bei Dienstleistungen mit Vertragsschluss
- bei Waren mit Erhalt der Ware durch die Verbraucherin
- bei Lieferung in mehreren Teilen mit Erhalt des letzten Teils
- bei wiederkehrenden Lieferungen mit Erhalt der ersten Ware
Wurde die Verbraucherin nicht ordnungsgemäß über das Rücktrittsrecht belehrt (Inhalt der Belehrung in § 4 FAGG geregelt), verlängert sich die Frist nach § 12 FAGG auf zwölf Monate plus 14 Tage. Mangelhafte Belehrungen sind damit der teuerste Fehler im Webshop-Setup — sie machen jeden Vertrag der letzten zwölf Monate noch widerruflich.
Die Ausnahmen vom Rücktrittsrecht stehen in § 18 FAGG: 13 Tatbestände, darunter individuell angefertigte Waren, versiegelte Hygieneprodukte nach Öffnung, versiegelte Tonträger nach Öffnung, verderbliche Waren, datierte Reservierungen. Besondere Bedeutung hat § 18 Abs. 1 Z 11 FAGG: das Erlöschen des Rücktrittsrechts bei digitalen Inhalten — drei kumulative Bedingungen (ausdrückliche Zustimmung, Erkenntnis des Rechtsverlusts, Bestätigung auf dauerhaftem Datenträger nach § 7 Abs. 3 FAGG).
Stand der Umsetzung in Österreich
Die Recherche auf ris.bka.gv.at mit Stand 17. Mai 2026 ergibt: die geltende Fassung des FAGG enthält keine Vorschrift, die den Widerrufsbutton nach Art. 11a anordnet. Die jüngste Novelle ist die durch BGBl. I Nr. 109/2022 erfolgte Verbrauchergewährleistungs-Anpassung (betroffen u.a. §§ 1, 3, 4, 4a, 7, 10, 14, 16, 18, 19 sowie Anhang I); ein Eintrag zu Art. 11a ist hier nicht enthalten.
Österreich hat die Umsetzungsfrist (19. Dezember 2025) versäumt. Die Europäische Kommission kann ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV einleiten; das geschieht bei Säumnis dieser Art typischerweise mit Mahnschreiben und einer Frist zur Stellungnahme.
Bis zum Inkrafttreten der österreichischen Umsetzungsnorm gilt die richtlinienkonforme Auslegung: die Gerichte sind verpflichtet, das bestehende nationale Recht so weit wie möglich im Lichte der Richtlinie anzuwenden (EuGH von Colson, C-14/83; Marleasing, C-106/89). Die unmittelbare Wirkung einer Richtlinie zwischen Privaten ist nach Faccini Dori, C-91/92 zwar nicht möglich — Wettbewerberklagen über § 1 UWG (Rechtsbruch) drohen jedoch ab Inkrafttreten der Umsetzungsnorm.
Für die zivilrechtliche Durchsetzung ist der Verein für Konsumenteninformation (VKI) der relevante institutionelle Akteur (Sammelklagen, Musterprozesse). Wettbewerbsrechtlich kommen Verbände und Wettbewerber als Unterlassungskläger in Betracht.
Realistisches Risiko
Zivilrechtlich: Verlängerung der Rücktrittsfrist auf 12 Monate plus 14 Tage nach § 12 FAGG. Bei einem Produkt von 500 Euro, das nach 5 Monaten zurückgegeben wird, bedeutet das volle Erstattung ohne Wertersatzabzug nach § 16 FAGG — der Unternehmer trägt die zwischenzeitliche Wertminderung selbst.
Wettbewerbsrechtlich: § 1 UWG (Sittenwidrigkeit / Rechtsbruch) erfasst Verstöße gegen verbraucherschützende Marktverhaltensregeln. Beim 2022 eingeführten Kündigungsbutton (Deutschland: § 312k BGB) wurden binnen weniger Monate Abmahnwellen beobachtet. Eine vergleichbare Abmahn-Pipeline ist für den Widerrufsbutton ab 19. Juni 2026 zu erwarten.
Behördlich: Art. 24 CRD eröffnet Bußgelder bis zu 4 % des Jahresumsatzes bei EU-weiten Verstößen. Für österreichische KMU-Webshops mit überwiegend nationalem Geschäft sind die zivil- und wettbewerbsrechtlichen Folgen das praktisch relevante Risiko.
Was der Scanner erkennt
Der TrustYourWebsite-Scanner führt ECOM-02 auf Ihrem Shop aus und meldet Seiten, die weder Rücktritts-/Retourtext noch Verweise auf eine Rücktritts-, Retour- oder AGB-Seite in einer EU-Sprache enthalten. Die Prüfung nutzt mehrsprachige Muster: Deutsch (Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Rücktrittsrecht), Englisch, Niederländisch, Französisch, Italienisch, Spanisch.
Was ECOM-02 nicht prüft und daher manuell kontrolliert werden muss:
- Die exakte Schaltflächenbeschriftung "Vertrag widerrufen" (eine künftige Scannerprüfung ist eingeplant).
- Das zweistufige Verfahren (Erklärung → "Widerruf bestätigen").
- Die Bestätigungs-E-Mail auf dauerhaftem Datenträger.
- Die durchgehende Verfügbarkeit der Schaltfläche während der 14-tägigen Rücktrittsfrist.
- Das Muster-Rücktrittsformular (Anlage I FAGG).
Befunde sind technische Signale, keine juristische Bewertung. Die ECOM-02-Prüfung zu bestehen entbindet nicht von der manuellen End-to-End-Verifikation des Button-, Formular- und E-Mail-Flusses.
Implementierung: Button + Formular je Plattform
Die Richtlinie beschreibt das Ergebnis, nicht die Implementierung. Die fünf Beispiele unten erfüllen jeweils die sechs Anforderungen aus Art. 11a. Wählen Sie das passende für Ihren Stack — alle Beispiele nutzen "Vertrag widerrufen" und "Widerruf bestätigen" als Beschriftungen — und testen Sie jede Stufe mit einer Testbestellung vor dem 19. Juni 2026.
Shopify (Liquid)
Snippet für customers/order.liquid:
{%- comment -%}
Widerrufsbutton — Richtlinie (EU) 2023/2673 Art. 11a, gilt ab 19. Juni 2026.
Österreichischer Kontext: FAGG § 11 (14 Tage Rücktritt), § 12 (Verlängerung), § 18 (Ausnahmen).
{%- endcomment -%}
{%- assign window_seconds = 1209600 -%}
{%- assign order_age = 'now' | date: '%s' | minus: order.created_at | date: '%s' -%}
{%- if order_age < window_seconds and order.cancelled_at == blank -%}
<a href="{{ shop.url }}/pages/widerruf?order={{ order.name | url_encode }}&email={{ order.email | url_encode }}"
class="btn btn-primary widerrufsbutton">
Vertrag widerrufen
</a>
{%- endif -%}
Auf /pages/widerruf das zweistufige Formular:
{% form 'contact' %}
<h1>Vertrag widerrufen</h1>
<p>Schritt 2 von 2. Bestätigen Sie, um Ihre Rücktrittserklärung abzusenden.</p>
<input type="hidden" name="contact[subject]" value="Widerruf — Art. 11a CRD / § 11 FAGG" />
<label>Ihr Name
<input type="text" name="contact[name]" required />
</label>
<label>Bestell- oder Vertragsnummer
<input type="text" name="contact[order_id]" value="{{ request.query_params.order }}" required />
</label>
<label>Bestätigungs-E-Mail
<input type="email" name="contact[email]" value="{{ request.query_params.email }}" required />
</label>
<button type="submit" name="contact[widerruf]" value="bestätigt">
Widerruf bestätigen
</button>
{% endform %}
In Shopify Flow legen Sie einen Workflow an mit Trigger "Contact us form submitted" und Bedingung subject contains "Widerruf". Die Aktion "Send email to customer" sendet die Bestätigung. Diese E-Mail erfüllt die Anforderung der Bestätigung auf dauerhaftem Datenträger nach Art. 11a Abs. 5 — und gleichzeitig § 7 Abs. 3 FAGG bei digitalen Inhalten.
WooCommerce (PHP / Hook)
In functions.php Ihres Child-Themes oder als kleines Plugin:
<?php
add_action( 'woocommerce_order_details_after_order_table', 'tyw_render_widerrufsbutton', 10, 1 );
function tyw_render_widerrufsbutton( $order ) {
if ( ! is_a( $order, 'WC_Order' ) ) {
return;
}
$age = time() - $order->get_date_created()->getTimestamp();
if ( $age > 14 * DAY_IN_SECONDS || $order->has_status( array( 'cancelled', 'refunded' ) ) ) {
return;
}
$nonce = wp_create_nonce( 'tyw_widerruf_' . $order->get_id() );
?>
<form method="post" action="<?php echo esc_url( admin_url( 'admin-post.php' ) ); ?>" class="tyw-widerrufsformular">
<input type="hidden" name="action" value="tyw_submit_widerruf" />
<input type="hidden" name="order_id" value="<?php echo esc_attr( $order->get_id() ); ?>" />
<input type="hidden" name="_wpnonce" value="<?php echo esc_attr( $nonce ); ?>" />
<button type="submit" class="button">Vertrag widerrufen</button>
</form>
<?php
}
add_action( 'admin_post_tyw_submit_widerruf', 'tyw_handle_widerruf' );
add_action( 'admin_post_nopriv_tyw_submit_widerruf', 'tyw_handle_widerruf' );
function tyw_handle_widerruf() {
$order_id = isset( $_POST['order_id'] ) ? (int) $_POST['order_id'] : 0;
if ( ! $order_id || ! wp_verify_nonce( $_POST['_wpnonce'], 'tyw_widerruf_' . $order_id ) ) {
wp_die( 'Ungültige Anfrage', 400 );
}
$order = wc_get_order( $order_id );
if ( ! $order ) {
wp_die( 'Bestellung nicht gefunden', 404 );
}
$order->update_status( 'cancelled', 'Widerrufen durch Verbraucher — Art. 11a CRD / § 11 FAGG.' );
wp_mail(
$order->get_billing_email(),
sprintf( 'Widerruf eingegangen — Bestellung %s', $order->get_order_number() ),
sprintf(
"Ihr Widerruf zur Bestellung %s ist am %s eingegangen.\n\nDie Rückerstattung erfolgt binnen 14 Tagen.\n\nDiese E-Mail ist die Eingangsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger nach Art. 11a Abs. 5 CRD / § 7 Abs. 3 FAGG.",
$order->get_order_number(),
current_time( 'mysql' )
)
);
wp_safe_redirect( add_query_arg( 'widerruf', 'bestätigt', $order->get_view_order_url() ) );
exit;
}
Für eine echte zweistufige Benutzeroberfläche rendern Sie eine Zwischenseite vor der Stornierung.
Lightspeed eCom (Template + Apps-API)
Lightspeed eCom bietet keinen Server-Hook für Formularverarbeitung. Compliant-Pattern:
- Theme-Template
templates/customer/account/orders.rain:
{% for order in orders %}
<div class="order-row">
<a href="/account/orders/{{ order.number }}">Bestellung {{ order.number }}</a>
{% if order.age_seconds < 1209600 and order.cancelled == false %}
<a href="/pages/widerruf?order={{ order.number | url_encode }}"
class="btn btn-primary">Vertrag widerrufen</a>
{% endif %}
</div>
{% endfor %}
-
Widerrufsseite:
/pages/widerrufmit dem zweistufigen Formular. Submit geht an ein eigenes Backend (Node, PHP, Cloudflare Worker), dasPUT /orders/{id}.jsonder Lightspeed-eCom-API mit{"order":{"status":"cancelled"}}aufruft und eine Bestätigungs-E-Mail über Postmark/SendGrid versendet. -
Auth: API-Key aus dem Lightspeed-Merchant-Portal mit Read+Write auf Orders, ausschließlich im Backend.
Magento (Adobe Commerce)
Eigenes Modul mit Layout, Block, Template, Controller. Layout app/code/Acme/Widerruf/view/frontend/layout/sales_order_view.xml:
<page xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance">
<body>
<referenceContainer name="sales.order.info.buttons">
<block class="Acme\Widerruf\Block\Button"
name="acme.widerruf.button"
template="Acme_Widerruf::button.phtml" />
</referenceContainer>
</body>
</page>
Template:
<?php
/** @var \Acme\Widerruf\Block\Button $block */
$order = $block->getOrder();
if ( ! $block->istInnerhalbFrist( $order ) ) {
return;
}
$action = $block->getUrl( 'widerruf/cancel/submit', [ 'order_id' => $order->getId() ] );
$key = $block->getFormKey();
?>
<form action="<?= $block->escapeUrl( $action ); ?>" method="post">
<input type="hidden" name="form_key" value="<?= $block->escapeHtml( $key ); ?>" />
<button type="submit" class="action primary">Vertrag widerrufen</button>
</form>
Der Controller storniert die Bestellung und löst eine Transactional-Mail über TransportBuilder aus mit einem Template, das Art. 11a Abs. 5 CRD / § 7 Abs. 3 FAGG nennt.
Custom / Headless (HTML + Serverless)
<!-- order-detail.html: Button -->
<form method="get" action="/widerruf">
<input type="hidden" name="order" value="BEST-2026-001" />
<button type="submit">Vertrag widerrufen</button>
</form>
<!-- /widerruf.html: Bestätigungsschritt -->
<form method="post" action="/api/widerruf">
<input type="hidden" name="order" value="BEST-2026-001" />
<label>Ihr Name <input type="text" name="name" required /></label>
<label>Bestätigungs-E-Mail <input type="email" name="email" required /></label>
<button type="submit">Widerruf bestätigen</button>
</form>
// api/widerruf.js (Vercel / Cloudflare / Netlify Function)
export default async function handler(req) {
if (req.method !== 'POST') return new Response('Methode nicht erlaubt', { status: 405 });
const form = await req.formData();
const order = form.get('order');
const email = form.get('email');
const name = form.get('name');
await db.widerrufe.insert({ order, name, email, at: new Date() });
await commerce.orders.cancel(order, { reason: 'Art. 11a CRD / § 11 FAGG' });
await mailer.send({
to: email,
subject: `Widerruf eingegangen — Bestellung ${order}`,
text: [
`Ihr Widerruf zur Bestellung ${order} ist am ${new Date().toISOString()} eingegangen.`,
`Die Rückerstattung erfolgt binnen 14 Tagen.`,
`Diese E-Mail ist die Eingangsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger nach Art. 11a Abs. 5 CRD / § 7 Abs. 3 FAGG.`,
].join('\n\n'),
});
return Response.redirect(`/bestellungen/${order}?widerruf=bestätigt`, 303);
}
Praktische Checkliste
| Anforderung | Rechtsgrundlage | Aktion |
|---|---|---|
| Widerrufsfunktion auf Online-Oberfläche | Art. 11a Abs. 1 CRD / § 11 FAGG | Button auf Bestellübersicht/Kundenkonto |
| Beschriftung "Vertrag widerrufen" | Art. 11a Abs. 2 CRD | Exakter oder eindeutiger Wortlaut |
| Sichtbar und durchgehend verfügbar | Art. 11a Abs. 3 CRD | Button während gesamter 14-Tage-Frist |
| Zweistufiges Verfahren | Art. 11a Abs. 4 CRD | Erklärung + Bestätigungsschaltfläche |
| Eingangsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger | Art. 11a Abs. 5 CRD / § 7 Abs. 3 FAGG | Automatische E-Mail mit Zeitstempel |
| Muster-Rücktrittsformular verfügbar | Anlage I FAGG | PDF oder interaktives Formular |
| 14-Tage-Frist in AGB | § 11 FAGG / Art. 9 CRD | Frist + Beginn + Ausnahmen |
| Rücksendekostenregelung | § 15 FAGG / Art. 14 CRD | Wer trägt Rücksendekosten? |
| Digitale-Inhalte-Verzicht korrekt umgesetzt | § 18 Abs. 1 Z 11 FAGG | Aktive Zustimmung + Erkenntnis + Bestätigung |
Die Deadline ist nicht das Argument
Der 19. Juni 2026 ist ein Datum im Kalender. Der eigentliche Punkt: Verbraucherinnen bekommen einen sichtbaren, eindeutigen Ausstiegspfad. Webshops, die den Widerrufsbutton verstecken oder hinter Kontaktformularen begraben, sind genau diejenigen, gegen die zuerst geklagt wird. Die 12-Monats-Verlängerung der Rücktrittsfrist nach § 12 FAGG sorgt dafür, dass Verzögerung den Unternehmer mehr kostet als die Verbraucherin.
Verwandte Leitfäden
- Rücktrittsrecht für österreichische Webshops: §§ 11 und 18 FAGG — der breitere FAGG-Rahmen, in den der Widerrufsbutton sich einfügt.
- Widerrufsrecht im Onlineshop: BGB-Pflichten für 2026 — pan-deutschsprachige Übersicht; Vergleich der Rechtslage AT/DE.
- Widerrufsbutton für Onlineshops in Deutschland — deutsche Schwesterseite mit § 312k-BGB-Abgrenzung (Kündigungsbutton vs. Widerrufsbutton).
Dasselbe Thema in anderen Sprachen
- Withdrawal button for Irish webshops (EN)
- Herroepingsknop voor Nederlandse webshops (NL)
- Herroepingsknop voor Belgische webshops (BE-NL)
- Bouton de rétractation pour webshops belges (BE-FR)
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Dieser Artikel ist eine technische Analyse, keine Rechtsberatung. Für die konkrete Situation Ihres Webshops konsultieren Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt — die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) hält Erstberatungsangebote vor.
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