KI-Bilder auf Ihrer Website (Österreich 2026)

Steven | TrustYourWebsite · 15. Mai 2026 · Zuletzt aktualisiert: Mai 2026

Sie verwenden seit einem Jahr DALL-E für Blog-Headerbilder. Ein neuer Kunde fragt, ob Sie dafür eine Lizenz brauchen. Für die meisten gewöhnlichen Marketingbilder lautet die Antwort nein. Die vier Risikoebenen unten erklären, wann sich das ändert und was Artikel 50(4) der KI-VO ab 2. August 2026 hinzufügt.

<figure className="my-8"> <svg role="img" aria-labelledby="ai-image-tree-title" aria-describedby="ai-image-tree-desc" viewBox="0 0 1200 900" xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" style={{ maxWidth: '100%', height: 'auto' }}> <title id="ai-image-tree-title">Vier-Ebenen-Entscheidungsbaum für KI-generierte Bilder auf einer Geschäftswebsite.</title> <desc id="ai-image-tree-desc">Entscheidungsbaum von oben nach unten. Er beginnt mit der Frage, ob ein KI-Bild veröffentlicht werden soll. Vier aufeinanderfolgende Ebenen prüfen die Reproduktion eines bestimmten bestehenden Werks, das Vorhandensein von Marken oder Wasserzeichen, identifizierbare reale Personen und Ähnlichkeit mit authentischen Darstellungen realer Personen oder Ereignisse. Die ersten beiden Ebenen führen bei einem Ja zu roten Stoppknoten. Die Ebenen drei und vier führen zu orangen Pausenknoten, die Einwilligung oder eine Kennzeichnung als KI-generiert verlangen. Ein Nein auf allen vier Ebenen führt zu einem grünen Veröffentlichungsausgang ohne Kennzeichnungspflicht.</desc> <rect x="0" y="0" width="1200" height="900" fill="#FFFFFF"/> <rect x="350" y="20" width="500" height="70" rx="10" fill="#1A1A1A"/> <text x="600" y="52" textAnchor="middle" fontFamily="Instrument Serif, serif" fontSize="18" fontWeight="600" fill="#FFFFFF">Ich will dieses KI-generierte Bild veröffentlichen</text> <text x="600" y="75" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="13" fill="#E5E5E5">auf meiner Geschäftswebsite</text> <path d="M 600 90 L 600 120" stroke="#525252" strokeWidth="2"/> <polygon points="600,125 595,115 605,115" fill="#525252"/> <rect x="270" y="130" width="660" height="80" rx="8" fill="#FFFFFF" stroke="#1A1A1A" strokeWidth="2"/> <text x="600" y="158" textAnchor="middle" fontFamily="Instrument Serif, serif" fontSize="16" fontWeight="600" fill="#1A1A1A">Ebene 1. Reproduziert es ein bestimmtes erkennbares Werk?</text> <text x="600" y="180" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="12" fill="#525252">(bestimmtes Kunstwerk, Foto, geschützte Figur, urheberrechtliche Illustration)</text> <text x="600" y="198" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="11" fill="#525252">Häufig bei "im Stil von [lebender Künstler]"-Prompts</text> <path d="M 270 170 L 130 240" stroke="#B91C1C" strokeWidth="2"/> <polygon points="130,245 130,232 142,238" fill="#B91C1C"/> <text x="180" y="210" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="13" fontWeight="500" fill="#B91C1C">Ja</text> <path d="M 600 210 L 600 248" stroke="#1B7D56" strokeWidth="2"/> <polygon points="600,253 595,243 605,243" fill="#1B7D56"/> <text x="615" y="235" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="13" fontWeight="500" fill="#1B7D56">Nein</text> <rect x="40" y="250" width="200" height="65" rx="8" fill="#B91C1C"/> <text x="140" y="278" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="13" fontWeight="600" fill="#FFFFFF">STOP. Urheberrechtsrisiko.</text> <text x="140" y="298" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="11" fill="#FFFFFF">Bild ersetzen.</text> <rect x="270" y="260" width="660" height="80" rx="8" fill="#FFFFFF" stroke="#1A1A1A" strokeWidth="2"/> <text x="600" y="288" textAnchor="middle" fontFamily="Instrument Serif, serif" fontSize="16" fontWeight="600" fill="#1A1A1A">Ebene 2. Enthält es eine Marke, ein Logo oder Wasserzeichen?</text> <text x="600" y="310" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="12" fill="#525252">(Markenlogos, Getty- oder iStock-Wasserzeichen, erkennbare Maskottchen)</text> <text x="600" y="328" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="11" fill="#525252">Der einzige Punkt, an dem Stability AI teilweise haftete</text> <path d="M 270 300 L 130 370" stroke="#B91C1C" strokeWidth="2"/> <polygon points="130,375 130,362 142,368" fill="#B91C1C"/> <text x="180" y="340" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="13" fontWeight="500" fill="#B91C1C">Ja</text> <path d="M 600 340 L 600 378" stroke="#1B7D56" strokeWidth="2"/> <polygon points="600,383 595,373 605,373" fill="#1B7D56"/> <text x="615" y="365" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="13" fontWeight="500" fill="#1B7D56">Nein</text> <rect x="40" y="380" width="200" height="65" rx="8" fill="#B91C1C"/> <text x="140" y="408" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="13" fontWeight="600" fill="#FFFFFF">STOP. Markenrisiko.</text> <text x="140" y="428" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="11" fill="#FFFFFF">Bild ersetzen.</text> <rect x="270" y="390" width="660" height="80" rx="8" fill="#FFFFFF" stroke="#1A1A1A" strokeWidth="2"/> <text x="600" y="418" textAnchor="middle" fontFamily="Instrument Serif, serif" fontSize="16" fontWeight="600" fill="#1A1A1A">Ebene 3. Enthält es identifizierbare reale Personen?</text> <text x="600" y="440" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="12" fill="#525252">(Gesichter benannter Personen, Prominente, Mitarbeiter, Kunden)</text> <text x="600" y="458" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="11" fill="#525252">DSGVO Art. 9 + Bildnisschutz (§ 78 UrhG)</text> <path d="M 270 430 L 130 500" stroke="#D97706" strokeWidth="2"/> <polygon points="130,505 130,492 142,498" fill="#D97706"/> <text x="180" y="470" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="13" fontWeight="500" fill="#D97706">Ja</text> <path d="M 600 470 L 600 508" stroke="#1B7D56" strokeWidth="2"/> <polygon points="600,513 595,503 605,503" fill="#1B7D56"/> <text x="615" y="495" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="13" fontWeight="500" fill="#1B7D56">Nein</text> <rect x="40" y="510" width="200" height="80" rx="8" fill="#D97706"/> <text x="140" y="540" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="13" fontWeight="600" fill="#FFFFFF">PAUSE.</text> <text x="140" y="558" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="11" fill="#FFFFFF">Einwilligung einholen</text> <text x="140" y="572" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="11" fill="#FFFFFF">oder fiktive Person</text> <text x="140" y="586" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="11" fill="#FFFFFF">klar kennzeichnen.</text> <rect x="270" y="520" width="660" height="90" rx="8" fill="#FFFFFF" stroke="#1A1A1A" strokeWidth="2"/> <text x="600" y="548" textAnchor="middle" fontFamily="Instrument Serif, serif" fontSize="16" fontWeight="600" fill="#1A1A1A">Ebene 4. Würde es einem vernünftigen Betrachter authentisch erscheinen?</text> <text x="600" y="570" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="12" fill="#525252">(realistische Darstellung einer realen Person, eines Orts oder Ereignisses)</text> <text x="600" y="588" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="11" fill="#525252">Deepfake-Definition in Artikel 3(60) KI-VO</text> <path d="M 270 570 L 130 640" stroke="#D97706" strokeWidth="2"/> <polygon points="130,645 130,632 142,638" fill="#D97706"/> <text x="180" y="610" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="13" fontWeight="500" fill="#D97706">Ja</text> <path d="M 600 610 L 600 648" stroke="#1B7D56" strokeWidth="2"/> <polygon points="600,653 595,643 605,643" fill="#1B7D56"/> <text x="615" y="635" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="13" fontWeight="500" fill="#1B7D56">Nein</text> <rect x="40" y="650" width="200" height="80" rx="8" fill="#D97706"/> <text x="140" y="680" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="13" fontWeight="600" fill="#FFFFFF">KENNZEICHNEN.</text> <text x="140" y="698" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="11" fill="#FFFFFF">Als KI-generiert markieren</text> <text x="140" y="712" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="11" fill="#FFFFFF">nach Art. 50(4) KI-VO</text> <text x="140" y="726" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="11" fill="#FFFFFF">ab 2. Aug 2026.</text> <rect x="350" y="680" width="500" height="100" rx="10" fill="#1B7D56"/> <text x="600" y="715" textAnchor="middle" fontFamily="Instrument Serif, serif" fontSize="18" fontWeight="600" fill="#FFFFFF">VERÖFFENTLICHEN.</text> <text x="600" y="740" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="13" fill="#FFFFFF">Standard-Marketingbild. Keine KI-VO-Kennzeichnungspflicht.</text> <text x="600" y="760" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="12" fill="#E5E5E5">Hinweis. Sie haben wahrscheinlich kein Urheberrecht. Jeder darf es weiterverwenden.</text> <text x="600" y="820" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="11" fill="#525252">Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 3(60), 50. Getty Images v Stability AI [2025] EWHC 2863 (Ch).</text> </svg> <figcaption>Vier Fragen vor der Veröffentlichung. Die meisten generischen Marketingbilder enden am grünen Knoten.</figcaption> </figure>

Die kurze Antwort

Generische KI-Marketingbilder dürfen Sie in Österreich grundsätzlich veröffentlichen. Das Risiko sitzt an vier Stellen: Bilder, die ein bestimmtes bestehendes Werk reproduzieren, Bilder mit einem Markenlogo oder Stock-Wasserzeichen, Bilder mit identifizierbaren realen Personen und Bilder, die echt genug wirken, um als echte Fotografie durchzugehen. Wenn Sie sich je gefragt haben, ob eine Getty-Abmahnung wie bei einer Stockfoto-Sache auch für ein KI-Bild eintreffen kann: ja, aber nur wenn die Ausgabe eine erkennbare bestehende Fotografie reproduziert oder ein Getty-Wasserzeichen enthält. Sonst ist das Schlimmste, das passiert, dass Sie merken, dass Sie kein Urheberrecht an dem Bild haben, das Sie "gemacht" haben.

Was die Gerichte tatsächlich entschieden haben

Das meistzitierte Urteil ist Getty Images (US) Inc & Ors v Stability AI Ltd [2025] EWHC 2863 (Ch), ein Urteil des englischen High Court vom 4. November 2025. Das vollständige Urteil ist auf der Judiciary-Website abrufbar. Die populäre Schlagzeile lautete "Stability AI gewinnt überwiegend". Das stimmt grob, aber die Entscheidungen sind enger als die Schlagzeile. Österreichische Leser sollten das als UK-spezifischen Kontext einordnen, nicht als gefestigtes EU-Recht.

Getty hat den primären Urheberrechtsanspruch mitten im Verfahren fallen gelassen, weil das relevante Training nicht im Vereinigten Königreich nachweisbar war. Das Gericht hat damit nicht entschieden, ob das Training eines Diffusionsmodells auf urheberrechtlich geschützten Bildern eine Verletzung darstellt. Die Lesart "das Gericht hat das Training freigegeben" ist falsch. Das Gericht hat die Frage nicht beantwortet.

Das Gericht hat über sekundäre Urheberrechtsverletzungen nach sections 22, 23 und 27 des Copyright, Designs and Patents Act 1988 entschieden. Es befand, dass die Stable-Diffusion-Modellgewichte keine "Kopie" der Trainingsbilder sind. Das Modell enthält trainierte Parameter, keine gespeicherten Reproduktionen. Markenrechtliche Ansprüche nach sections 10(1) und 10(2) Trade Marks Act 1994 hatten teilweise Erfolg für einen begrenzten Satz synthetischer Bilder mit Getty- oder iStock-Wasserzeichen.

Für Österreich sind die offenen Fragen wichtiger. Der Infopaq-Test (C-5/08) prägt die Originalität nach § 1 UrhG, der eine eigentümliche geistige Schöpfung verlangt. Die deutschsprachige Schlüsselsache ist Robert Kneschke v LAION (LG Hamburg, 27. September 2024, Az. 310 O 227/23). Das LG Hamburg hat die LAION-Datensätze als wissenschaftliches TDM nach § 60d UrhG-DE qualifiziert und damit gegen den Fotografen entschieden. Eine Berufung wurde erwartet. Die Auslegung der TDM-Schranke nach Artikel 4 DSM-RL (in Österreich umgesetzt in § 42h UrhG) ist damit deutschlandseitig in Bewegung. Like Company v Google Ireland Limited (Rechtssache C-250/25) ist ein anhängiges Vorabentscheidungsersuchen am EuGH.

Die vier Risikoebenen für Ihr Unternehmen

Ebene 1. Reproduziert es ein bestimmtes erkennbares Werk?

Meistens nicht. Manchmal doch. Diffusionsmodelle produzieren gelegentlich Beinahe-Kopien von Trainingsbildern. Prompts, die einen lebenden Künstler, einen aktuellen Film oder eine geschützte Figur nennen, erhöhen das Risiko deutlich. Ein Prompt für "eine freundliche Zahnarztpraxis" ist niedrigschwellig. "Im Stil von [benanntem lebenden Fotografen]" ist es nicht. Eine umgekehrte Bildersuche auf Heroes und bezahlten Werbevisuals findet ein nahes Original meist innerhalb einer Minute.

Ebene 2. Enthält es eine Marke, ein Logo oder Wasserzeichen?

Diese Ebene hat das Getty-Urteil tatsächlich berührt. Stable Diffusion produzierte Bilder mit sichtbaren Getty- und iStock-Wasserzeichen, und der englische High Court hielt das für eine Markenrechtsverletzung an diesen spezifischen Ausgaben. Dieselbe Logik gilt nach österreichischem Markenrecht (MSchG) für ein KI-Bild mit erkennbarem Markenlogo, Vereinslogo, Studio-Maskottchen oder Stock-Wasserzeichenfragment. Eine klassische Bilder-Abmahnung in Österreich folgt demselben Reaktionsmuster, ob das Bild fotografiert oder generiert wurde.

Wasserzeichen sind die einfachste Fehlerquelle. Zoomen Sie vor der Veröffentlichung auf 200% in die Ecken jedes Hero-Bilds. Findet sich etwas, ersetzen Sie das Bild.

Ebene 3. Enthält es identifizierbare reale Personen?

Ein Foto einer identifizierbaren realen Person ist ein personenbezogenes Datum nach Artikel 4(1) DSGVO. Ein KI-Bild, das einer identifizierbaren realen Person ähnelt, löst dieselben Verantwortlichen-Pflichten nach Artikel 5 aus und kann besondere Kategorien nach Artikel 9 berühren, wenn das Bild sensible Eigenschaften zeigt. § 78 öUrhG schützt zusätzlich das Recht am eigenen Bild: Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt noch verbreitet werden, wenn berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt würden. Die DSB greift bei Bildveröffentlichungen ohne Einwilligung regelmäßig ein.

Die praktische Regel ist dieselbe wie bei der gewöhnlichen Fotografie. Wer ein Bild veröffentlichen möchte, das einer bestimmten realen Person ähnelt, braucht deren Einwilligung. KI ändert die Regel nicht. Ohne Einwilligung sollte der Prompt ausdrücklich "eine fiktive Person, die keiner realen Einzelperson ähnelt" lauten, und die Ausgabe ist vor der Veröffentlichung zu prüfen.

Ebene 4. Haben Sie Urheberrecht an dem, was Sie gemacht haben?

Praktisch wahrscheinlich nicht. Das US Copyright Office stellte im März 2023 fest, dass reine KI-Ausgaben ohne ausreichende menschliche schöpferische Beteiligung nicht urheberrechtsfähig sind. Der Infopaq-Test verlangt eine eigene geistige Schöpfung des Urhebers, und § 1 öUrhG verlangt eine eigentümliche geistige Schöpfung. Eine reine Prompt-Ausgabe erfüllt das selten.

Diese Schutzlücke ist weniger schlimm, als viele befürchten. Die meisten KMU nutzen Marketingbilder zur Kommunikation, nicht zur Lizenzierung. Die praktische Folge: Jeder Mitbewerber darf dasselbe Bild weiterverwenden. Das ist ein Marketing-Thema. Die größere Frage, wer zahlt, wenn KI-bezogene Compliance auf einer Website schiefläuft, ist gelagerter, und die Antwort ist selten "der KI-Anbieter".

Artikel 50 der KI-VO, anwendbar ab 2. August 2026

Die KI-VO gilt ab 2. August 2026 für die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689. Zwei Absätze betreffen Bilder auf einer Website.

Artikel 50(2) verpflichtet den Anbieter eines generativen KI-Systems zur maschinenlesbaren Kennzeichnung. Midjourney, OpenAI, Stability und andere müssen ihre Ausgaben als KI-generiert kennzeichnen. Das ist nicht Ihre Pflicht als Website-Betreiber.

Artikel 50(4) verpflichtet den Betreiber (Sie), KI-Inhalte zu kennzeichnen, die ein Deepfake nach Artikel 3(60) sind. Die Definition ist eng.

<figure className="my-8"> <svg role="img" aria-labelledby="deepfake-matrix-title" aria-describedby="deepfake-matrix-desc" viewBox="0 0 900 540" xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" style={{ maxWidth: '100%', height: 'auto' }}> <title id="deepfake-matrix-title">Zwei-mal-zwei-Matrix, ob ein KI-Bild ein Deepfake nach Artikel 50(4) der KI-VO ist.</title> <desc id="deepfake-matrix-desc">Matrix mit zwei Achsen. Die horizontale Achse fragt, ob das Bild einem realen Motiv ähnelt. Die vertikale Achse fragt, ob das Bild einem vernünftigen Betrachter authentisch erscheinen würde. Im rechten oberen Quadranten (beide ja) ist es ein Deepfake nach Artikel 3(60) und erfordert die Kennzeichnung ab 2. August 2026. Die anderen drei Quadranten fallen nicht unter Artikel 50(4).</desc> <rect x="0" y="0" width="900" height="540" fill="#FFFFFF"/> <text x="450" y="34" textAnchor="middle" fontFamily="Instrument Serif, serif" fontSize="18" fontWeight="600" fill="#1A1A1A">Ist dieses KI-Bild ein Deepfake nach Art. 50(4)?</text> <text x="450" y="58" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="12" fill="#525252">Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein.</text> <text x="120" y="95" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="12" fontWeight="500" fill="#525252">Wirkt authentisch</text> <text x="120" y="111" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="12" fontWeight="500" fill="#525252">auf einen vernünftigen Betrachter</text> <text x="155" y="155" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="12" fontWeight="600" fill="#1A1A1A">Ja</text> <text x="155" y="345" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="12" fontWeight="600" fill="#1A1A1A">Nein</text> <text x="450" y="500" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="12" fontWeight="500" fill="#525252">Ähnelt einem realen Motiv</text> <text x="290" y="478" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="12" fontWeight="600" fill="#1A1A1A">Nein</text> <text x="650" y="478" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="12" fontWeight="600" fill="#1A1A1A">Ja</text> <rect x="200" y="130" width="240" height="130" rx="8" fill="#FEF3C7" stroke="#D97706" strokeWidth="2"/> <text x="320" y="160" textAnchor="middle" fontFamily="Instrument Serif, serif" fontSize="14" fontWeight="600" fill="#D97706">Grenzfall</text> <text x="320" y="186" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="11" fill="#1A1A1A">Generisch, aber unheimlich echt.</text> <text x="320" y="204" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="11" fill="#1A1A1A">Wohl außerhalb Art. 50(4).</text> <text x="320" y="222" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="11" fill="#1A1A1A">Dokumentieren Sie Ihre</text> <text x="320" y="238" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="11" fill="#1A1A1A">redaktionelle Begründung.</text> <rect x="460" y="130" width="240" height="130" rx="8" fill="#FEE2E2" stroke="#B91C1C" strokeWidth="2"/> <text x="580" y="160" textAnchor="middle" fontFamily="Instrument Serif, serif" fontSize="14" fontWeight="600" fill="#B91C1C">Deepfake</text> <text x="580" y="186" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="11" fill="#1A1A1A">Fällt unter Artikel 3(60).</text> <text x="580" y="204" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="11" fill="#1A1A1A">Kennzeichnen als KI</text> <text x="580" y="222" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="11" fill="#1A1A1A">ab 2. August 2026.</text> <text x="580" y="240" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="11" fill="#1A1A1A">Bis 15 Mio. EUR oder 3% Umsatz.</text> <rect x="200" y="280" width="240" height="130" rx="8" fill="#DCFCE7" stroke="#1B7D56" strokeWidth="2"/> <text x="320" y="310" textAnchor="middle" fontFamily="Instrument Serif, serif" fontSize="14" fontWeight="600" fill="#145E40">Außer Reichweite</text> <text x="320" y="336" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="11" fill="#1A1A1A">Reine Fantasiebilder.</text> <text x="320" y="354" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="11" fill="#1A1A1A">Kein reales Motiv, keine</text> <text x="320" y="372" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="11" fill="#1A1A1A">authentische Anmutung.</text> <text x="320" y="390" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="11" fill="#1A1A1A">Ohne Label veröffentlichen.</text> <rect x="460" y="280" width="240" height="130" rx="8" fill="#DCFCE7" stroke="#1B7D56" strokeWidth="2"/> <text x="580" y="310" textAnchor="middle" fontFamily="Instrument Serif, serif" fontSize="14" fontWeight="600" fill="#145E40">Außer Reichweite</text> <text x="580" y="336" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="11" fill="#1A1A1A">Erkennbar, aber offensichtlich</text> <text x="580" y="354" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="11" fill="#1A1A1A">stilisiert (Cartoon, Skizze).</text> <text x="580" y="372" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="11" fill="#1A1A1A">Keine Verwechslungsgefahr</text> <text x="580" y="390" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="11" fill="#1A1A1A">mit einer echten Aufnahme.</text> <text x="450" y="535" textAnchor="middle" fontFamily="DM Sans, sans-serif" fontSize="10" fill="#525252">Art. 50(4) gilt nur für Deepfakes nach Art. 3(60) oder KI-Texte zu öffentlichen Angelegenheiten ohne redaktionelle Kontrolle.</text> </svg> <figcaption>Der engere Anwendungsbereich der KI-VO-Bildkennzeichnung. Beide Achsen müssen "Ja" sein, damit die Pflicht greift.</figcaption> </figure>

Ein Wiener Immobilienmakler, der eine "virtuelle Möblierung" eines realen Objekts so generiert, dass sie als echtes Foto dieser konkreten Räume durchgehen könnte, sitzt im roten Quadranten und braucht ein "KI-generiert"-Label. Eine Bäckerei, die ein generisches Kipferl auf der Menüseite zeigt, nicht. Die Höchstgeldbuße nach Artikel 99 beträgt 15 Millionen EUR oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes, doch Artikel 99(6) verlangt von den Mitgliedstaaten niedrigere Geldbußen für KMU. Realistische österreichische Vollzugspraxis gegen ein KMU wird weit unter den Höchstbeträgen liegen. Der vollständige KI-VO-Leitfaden für Website-Betreiber deckt die übrigen Absätze des Artikels 50 ab.

Eine vorläufige Einigung vom 7. Mai 2026 zu einem Digital Omnibus zur KI könnte Anbietern bereits vermarkteter generativer KI-Systeme einen Übergangszeitraum bis 2. Dezember 2026 für die Kennzeichnung nach Artikel 50(2) einräumen. Der 2. August 2026 für Artikel 50 selbst verschiebt sich nicht. Status vor Umsetzung prüfen.

Praktische Regeln für Ihr Unternehmen

Eine kurze Checkliste für jedes österreichische KMU mit KI-Bildern auf einer Website.

  1. Verzichten Sie auf "im Stil von [lebender Künstler]"-Prompts. Erhöht das Risiko ohne kreativen Mehrwert.
  2. Zoomen Sie vor der Veröffentlichung auf 200% in die Ecken jedes KI-Bilds und suchen Sie nach verirrten Wasserzeichen, Markenlogos und Signaturfragmenten.
  3. Brauchen Sie ein Personenbild, prompten Sie "eine fiktive Person, die keiner realen Einzelperson ähnelt". Für eine reale Person: schriftliche Einwilligung. § 78 öUrhG verschwindet nicht, weil die KI das Bild gemacht hat.
  4. Bewahren Sie Prompt-Protokolle auf. Ein Ordner mit "Prompt + Datum + Tool" ist eine günstige Versicherung, falls eine Frage auftaucht.
  5. Veröffentlichen Sie ein Bild, das authentisch von einer realen Person, einem Ort oder Ereignis wirkt, kennzeichnen Sie es als KI-generiert. Eine kurze Bildunterschrift reicht und hält Sie nach Artikel 50(4) sauber.
  6. Beanspruchen Sie kein Urheberrecht an KI-Bildern in Marketingverträgen. Möglicherweise haben Sie nichts zu übertragen.
  7. Für hochrangige Bilder (Kampagnen-Hero, Verpackung, juristische Dokumente) nutzen Sie eine lizenzierte Bibliothek oder einen menschlichen Illustrator. Unsere Empfehlungen zu sicheren Gratis-Stockfotoquellen sind ein Startpunkt. <!-- TODO: durch /at/de-Äquivalent ersetzen, sobald veröffentlicht -->

Unser kostenloser Compliance-Scan prüft DSGVO, Cookies, Barrierefreiheit und Bildrechte. KI-Bild-Legitimität prüft er noch nicht direkt. Die KI-Bildprüfung steht auf der Roadmap.

Was dieser Artikel nicht sagt

Er sagt nicht, ob der KI-Anbieter berechtigt war, die Trainingsdaten zu nutzen. Die Frage bleibt EU-seitig offen. Die LAION-Entscheidung in Hamburg ist deutsches Recht, kein abschließender europäischer Maßstab. Er sagt nicht, dass ein KI-Bild automatisch sicher ist. Die vier Ebenen können jeweils schiefgehen. Und er sagt nicht, was passiert, wenn Ihr KI-Anbieter wegen seines Trainings haftet. Der Durchschlag durch dessen AGB ist ungetestet.

Die übrigen Clusterstücke decken die verwandten Fragen ab. Wer haftet, wenn KI beim Website-Bau hilft steht neben diesem Artikel.

Häufige Fragen

Kann ich für ein KI-generiertes Bild eine Getty-Abmahnung erhalten?

Möglich, aber nur wenn die KI-Ausgabe eine erkennbare bestehende Fotografie reproduziert oder ein Getty- oder iStock-Wasserzeichen enthält. Getty v Stability AI hat das im November 2025 bestätigt. Für übliche KI-Marketingbilder ohne Wasserzeichen und ohne erkennbare reale Motive ist das Risiko gering.

Habe ich Urheberrecht am KI-Bild für meine Website?

Wahrscheinlich nicht. Der Infopaq-Test des EuGH verlangt eine eigene geistige Schöpfung des Urhebers. Eine reine Prompt-Ausgabe erfüllt das selten, auch nicht nach österreichischem UrhG § 1. Ein Mitbewerber kann dasselbe Bild weiterverwenden. Das ist eher ein Marketing- als ein Rechtsthema.

Muss ich KI-Bilder auf meiner Website nach der KI-VO kennzeichnen?

Nur wenn das Bild ein Deepfake nach Artikel 3(60) ist, also einer realen Person, einem Ort oder Ereignis ähnelt und einem vernünftigen Betrachter authentisch erscheinen würde. Artikel 50(4) Kennzeichnungspflicht gilt ab 2. August 2026. Generische KI-Marketingbilder ohne erkennbare reale Motive bleiben außen vor.

Was hat die LAION-Entscheidung für Österreich geändert?

Robert Kneschke v LAION (Hamburg 2024) wertete LAIONs Trainingsdaten-Scraping als wissenschaftliche TDM-Ausnahme. Berufung wurde erwartet. Das Urteil ist deutsches Recht, hat aber Signalwirkung für die TDM-Auslegung nach Artikel 4 DSM-RL, die in § 42h UrhG umgesetzt ist. Endgültig ist nichts.

Ist Midjourney sicherer als DALL-E oder Stable Diffusion für geschäftliche Nutzung?

Kein relevanter Rechtsunterschied heute. Alle drei stützen sich auf vergleichbare Trainingsdatenpraktiken, und ihre Nutzungsbedingungen verlagern das Risiko auf den Nutzer. Wählen Sie nach Qualität und Lizenzbedingungen, nicht nach vermeintlicher Sicherheit.

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