Impressumspflicht: Was muss auf Ihrer Website stehen?

Steven | TrustYourWebsite · 3. Mai 2026

§ 5 des Telemediengesetzes (TMG) ist einer der am häufigsten verletzten Paragraphen im deutschen Internetrecht. Nicht aus Böswilligkeit, sondern weil viele Website-Betreiber nicht wissen, was genau hineingehört — oder was fehlt, wenn das Impressum unvollständig ist.

Dieser Artikel erklärt, was Ihr Impressum enthalten muss, wo es erscheinen soll und welche Konsequenzen ein Verstoß haben kann.

Wer braucht ein Impressum?

Alle, die eine "geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien" betreiben — so formuliert es § 5 TMG. In der Praxis betrifft das fast alle kommerziellen Websites:

  • Unternehmen jeder Größe (GmbH, UG, Einzelunternehmen, Freiberufler)
  • Webshops und Online-Dienstleister
  • Blogs und Content-Websites mit Werbung, Affiliate-Links oder Sponsoring
  • Vereinswebsites, wenn sie auch Mitglieder werben oder Spenden sammeln
  • Apps und Social-Media-Profile mit kommerzieller Ausrichtung

Ausgenommen sind rein private Websites ohne jeden kommerziellen Bezug. In der Grauzone: Blogs ohne Monetarisierung. Sobald ein Werbe-Banner oder ein Affiliate-Link erscheint, ist die kommerzielle Schwelle überschritten.

Was muss im Impressum stehen?

Pflichtangaben für alle Anbieter

Name und Anschrift Vollständiger Name des Betreibers (Vor- und Nachname bei natürlichen Personen, Firmenname bei Unternehmen) sowie die ladungsfähige Anschrift — nicht nur eine Postfachadresse.

Bei Einzelunternehmern und Freiberuflern, die von zuhause arbeiten: Die Privatadresse muss angegeben werden, es sei denn, es ist eine separate Geschäftsadresse eingetragen. Ein Postfach reicht nicht.

Kontaktdaten E-Mail-Adresse und eine weitere schnelle Kontaktmöglichkeit. Nach dem EuGH C-298/07 (Deutsche Internet Versicherung) reicht die E-Mail-Adresse allein nicht aus, wenn keine Telefonnummer angegeben ist. In der Praxis sollten Sie mindestens E-Mail und Telefonnummer angeben.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Wenn vorhanden, muss die USt-ID ins Impressum. Kleinunternehmer ohne USt-ID können diesen Punkt weglassen, sollten aber vermerken, dass keine USt-ID vorliegt (fakultativ, aber empfohlen zur Klarheit).

Handelsregistereintrag Falls das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist: Registernummer, Registergericht und — bei GmbH/AG — die Namen der vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand).

Zusatzangaben für bestimmte Berufsgruppen

Freie Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater): die zuständige Kammer, die Berufsbezeichnung und der Staat, in dem diese verliehen wurde, sowie die einschlägige Berufsordnung mit Fundstelle.

Genehmigungspflichtige Gewerbe: die zuständige Aufsichtsbehörde.

Journalisten und Verlage: der inhaltlich Verantwortliche gemäß § 55 Abs. 2 RStV (Rundfunkstaatsvertrag), wenn Inhalte journalistisch-redaktionell gestaltet sind.

Für GmbHs und UGs besonders wichtig

  • Vollständige Firma laut Handelsregister (mit Zusatz GmbH oder UG (haftungsbeschränkt))
  • Registergericht und Handelsregisternummer
  • Alle Geschäftsführer mit vollständigem Namen
  • Bei UG: Hinweis auf die Haftungsbeschränkung ist bei der Firma selbst schon Pflicht — gehört also auch ins Impressum

Wo muss das Impressum erscheinen?

§ 5 Abs. 1 TMG fordert: "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar."

Das bedeutet:

  • Ein sichtbarer Link im Footer jeder Seite ist Standard und akzeptiert
  • Maximal zwei Klicks vom Startpunkt
  • "Impressum" als Linktext ist am deutlichsten — "Kontakt" oder "Über uns" allein reicht nicht, wenn das eigentliche Impressum dahinter verborgen ist

Gerichte haben Websites beanstandet, bei denen:

  • Der Impressum-Link nur auf der Startseite, aber nicht auf Unterseiten vorhanden war
  • Das Impressum im Footer nur als Fußnote in winziger Schrift erschien
  • Der Link "Info" oder "AGB" hieß und erst nach weiteren Klicks zum Impressum führte

Was nicht ins Impressum muss (aber oft hineinkommt)

Manche Angaben sind nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll:

  • IBAN / Bankverbindung — nicht verpflichtend im Impressum (nur auf Rechnungen)
  • Datenschutzbeauftragter — wenn vorhanden, gehört dessen Kontakt in die Datenschutzerklärung, nicht zwingend ins Impressum (obwohl viele es dort platzieren)

Was definitiv nicht ins Impressum gehört: die vollständige Datenschutzerklärung. Das sind zwei separate Dokumente.

Die Abmahnwelle: Was wirklich passiert

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist eine der häufigsten Grundlagen für Abmahnungen in Deutschland. Das Muster läuft oft so:

  1. Ein Mitbewerber oder ein gewerblicher Abmahnanwalt findet ein fehlendes Impressum per systematischem Scan
  2. Sie erhalten eine Abmahnung mit Streitwert zwischen 1.000 und 10.000 €
  3. Sie werden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und Anwaltskosten zu übernehmen

Der BGH hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass systematische Abmahnungen wegen Impressumsmängeln zulässig sind (BGH I ZR 228/03 "Impressum"). Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen "kerngleichen" Verstößen (Abmahnung zulässig) und Bagatellfällen.

Das Anti-Abmahngesetz (MoPeG 2021) hat die Abmahnkosten für Erstabmahnungen bei Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern gedeckelt — aber nicht auf null.

Technischer Hinweis: Impressum und DSGVO

Das Impressum ist nicht dasselbe wie die Datenschutzerklärung. Viele Website-Betreiber fassen beides zusammen oder verlinken von einem auf das andere. Das ist formal in Ordnung, solange beide Texte vollständig sind.

Was aus DSGVO-Sicht im Impressum relevant sein kann: der Name und Kontakt des Datenschutzbeauftragten (Art. 37 Abs. 7 DSGVO), falls Ihr Unternehmen einen benennen muss. Das ist bei den meisten KMUs nicht verpflichtend, aber wenn Sie einen haben, muss er auffindbar sein.

Checkliste: Impressum-Kontrolle

  • Vollständiger Name / Firmenname vorhanden?
  • Ladungsfähige Anschrift (keine Postfach-Adresse)?
  • E-Mail-Adresse angegeben?
  • Telefonnummer angegeben?
  • USt-ID oder Hinweis auf Nichtvorhandensein?
  • Handelsregisternummer (falls eingetragen)?
  • Bei GmbH/UG: alle Geschäftsführer genannt?
  • Impressum-Link im Footer auf jeder Seite?
  • Maximal 2 Klicks vom Start?

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