BFSG 2025: Barrierefreiheit für Websites ab Juni 2025
Steven | TrustYourWebsite · 3. Mai 2026
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzte am 28. Juni 2025 die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht um. Für viele Unternehmen ist das eine neue Compliance-Anforderung, über die sie noch wenig wissen.
Dieser Artikel erklärt, wen das Gesetz betrifft, was es von Websites verlangt und was passiert, wenn Sie die Anforderungen nicht erfüllen.
Wen betrifft das BFSG?
Das BFSG gilt für "Wirtschaftsakteure", die bestimmte Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Für Websites relevant ist vor allem die Kategorie "Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr" — also Websites und Apps, über die Verbraucher Produkte oder Dienstleistungen kaufen können.
Das heißt: Wenn Sie einen Online-Shop, eine Buchungsplattform oder einen ähnlichen B2C-Webdienst betreiben, sind Sie betroffen.
Die Kleinstunternehmen-Ausnahme
Das BFSG enthält eine ausdrückliche Ausnahme für Kleinstunternehmen: Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme unter 2 Mio. € müssen die Barrierefreiheitsanforderungen bei Dienstleistungen nicht erfüllen.
Wichtig: Die Ausnahme gilt für Dienstleistungen, nicht für Produkte (Hardware). Und sie entbindet nicht von der allgemeinen Pflicht, diskriminierende Barrieren zu vermeiden.
Was ist nicht unter das BFSG fällt
Rein informationelle Websites ohne Bestellfunktion fallen nicht direkt unter den Anwendungsbereich des BFSG (E-Commerce). Eine Handwerker-Website, die nur Kontaktdaten zeigt, ist kein "Dienst im elektronischen Geschäftsverkehr".
Das bedeutet nicht, dass Barrierefreiheit irrelevant ist — Diskriminierungsrecht und allgemeine Usability-Anforderungen bleiben bestehen. Aber der spezifische BFSG-Durchsetzungsmechanismus greift primär für Transaktions-Websites.
Was WCAG 2.1 AA konkret verlangt
Das BFSG verweist auf den harmonisierten Standard EN 301 549, der wiederum auf die WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA (Web Content Accessibility Guidelines) aufbaut. Das ist der internationale Standard für barrierefreie Webinhalte.
WCAG 2.1 AA umfasst vier Grundprinzipien:
Wahrnehmbar
- Bilder brauchen Alt-Text. Jedes informative Bild muss einen Alt-Text haben, der den Inhalt beschreibt. Dekorative Bilder erhalten ein leeres
alt="". - Videos brauchen Untertitel. Voraufgezeichnete Videos mit Audio-Inhalt müssen Untertitel haben.
- Kontrastverhältnis Text/Hintergrund: Mindestens 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text (ab 18pt oder 14pt fett). Kleines graues Schriftbild auf weißem Hintergrund fällt oft durch.
Bedienbar
- Alle Funktionen per Tastatur nutzbar. Benutzer, die keine Maus verwenden können, müssen alle Funktionen (Navigation, Formulare, Buttons, Modals) per Tab-Taste und Enter erreichen können.
- Keine Zeitfallen. Wenn Inhalte zeitbegrenzt sind (z.B. eine Session-Timeout-Meldung), muss der Nutzer die Zeit verlängern können.
- Überschriften-Hierarchie. Die H1-H6-Struktur muss logisch aufgebaut sein — keine fehlenden Ebenen, kein Einsatz von Überschriften nur aus gestalterischen Gründen.
Verständlich
- Sprache im HTML angeben. Das
lang-Attribut im<html>-Tag muss die Seitensprache korrekt angeben (z.B.lang="de"). - Fehlermeldungen in Formularen. Wenn ein Formularfeld fehlerhaft ausgefüllt wurde, muss die Fehlermeldung konkret sein: "Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein" statt "Fehler".
Robust
- Gültiges HTML. Screen-Reader und assistive Technologien benötigen valides HTML. Wichtig: IDs müssen eindeutig sein, Elemente korrekt verschachtelt.
Barrierefreiheitserklärung
Neben den technischen Anforderungen verlangt das BFSG eine Barrierefreiheitserklärung — ein Dokument auf Ihrer Website, das beschreibt:
- Welchen Standard Sie erfüllen (WCAG 2.1 AA)
- Welche Teile der Website möglicherweise nicht vollständig konform sind
- Wie Nutzer ein Feedback-Mechanismus erreichen können, um Barriereprobleme zu melden
Die Erklärung muss regelmäßig aktualisiert werden.
Was bei Verstoß droht
Das BFSG benennt die zuständige Marktüberwachungsbehörde (die Stelle variiert je nach Bundesland). Diese Behörden können:
- Verstöße feststellen und zur Nachbesserung auffordern
- Dienstleistungen als nicht konform erklären
- Bußgelder bis zu 100.000 € verhängen (§ 21 BFSG)
Zusätzlich: Verbraucherschutzverbände und Behindertenverbände können seit 2025 Klagen vor Zivilgerichten einreichen, wenn Websites Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen.
Wie bei vielen neuen Gesetzen wird die Behörde in den ersten Jahren wahrscheinlich mit Beratung und Fristen reagieren, bevor Bußgelder verhängt werden. Darauf verlassen sollte man sich nicht.
Schnelle Maßnahmen, die viel bewirken
Eine vollständige WCAG-2.1-AA-Konformität ist ein größeres Projekt. Aber einige Maßnahmen sind schnell umsetzbar und decken viele häufige Fehler ab:
- Alt-Texte für alle Bilder prüfen und nachtragen. Beginnen Sie mit Bildern auf der Startseite und den meistgenutzten Seiten.
- Kontrast prüfen. Nutzen Sie den WAVE Accessibility Checker oder das Browser-Plugin "axe DevTools" — beide kostenlos.
- HTML-
lang-Attribut setzen. Prüfen Sie, ob<html lang="de">in Ihrem Template vorhanden ist. - Tastaturnavigation testen. Laden Sie Ihre Startseite und navigieren Sie nur mit der Tab-Taste. Kommen Sie überall hin?
- Formular-Fehlermeldungen überprüfen. Sind sie konkret und verständlich?
Prüfen Sie jetzt Ihre Website auf Barrierefreiheitsprobleme — kostenloser DSGVO- und Accessibility-Scanner.
Was kommt als nächstes?
Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden in den Bundesländern haben begonnen, Leitfäden zu veröffentlichen. Die Schwerpunkte in den ersten Prüfrunden werden voraussichtlich auf E-Commerce-Websites mit erheblichem Kundenstamm liegen.
Wer jetzt handelt, kommt den Prüfern zuvor. Wer wartet, läuft in eine reaktive Compliance-Situation — typischerweise teurer und stressiger.
Prüfen Sie jetzt Ihre Website kostenlos mit unserem BFSG/DSGVO-Scanner und erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihrer Barrierefreiheit.
Ihre Website jetzt prüfen
Scannen Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit-Probleme und 30+ weitere Prüfungen.
Website kostenlos scannenWebsite-Leitfäden
BFSG für KMU: Was Ihr Onlineshop ab 28. Juni 2025 können muss
Das BFSG gilt seit Juni 2025. Welche KMU betroffen sind, was die Kleinstunternehmen-Ausnahme wirklich bedeutet und wie Sie Ihren Onlineshop Schritt für Schritt anpassen.
BFSG-Bußgeld bis zu €100.000: Wann droht eine Strafe nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Bundesnetzagentur und 16 Länderbehörden kontrollieren seit Juni 2025 BFSG-Verstöße. Bußgelder bis €100.000, Abmahnungen, Verbandsklagen: was Ihren Online-Shop betrifft.