Über TrustYourWebsite

Warum wir das gebaut haben

Die meisten deutschen KMU-Websites verfehlen mindestens eine der drei Grundregeln, die der BfDI, die 16 Landesdatenschutzbehörden und die Wettbewerbszentrale auf dem Schirm haben: § 25 TDDDG für Cookies, § 5 DDG für das Impressum und das BFSG für Barrierefreiheit. Nicht weil Inhaber das nicht wichtig finden, sondern weil Webdesigner sich auf Layout und Funktion konzentrieren, nicht auf das, was im Bundesgesetzblatt steht.

Bestehende Werkzeuge prüfen nur einen Teilaspekt (Cookies ODER Barrierefreiheit ODER Sicherheit), kosten 30 bis 100 € im Monat und sind für Großunternehmen gebaut. Wir haben TrustYourWebsite für Kleinunternehmen, Selbstständige und Webdesigner in Deutschland entwickelt, damit Sie in 60 Sekunden konkret sehen, welche Regel verletzt ist und wie der Befund vor Gericht typischerweise eingeordnet wird (Planet49, LG München I 33 O 14776/19, OLG Köln 6 U 80/23).

Was wir tun

TrustYourWebsite ist ein automatisierter Compliance-Scanner für deutsche Websites. Er prüft Ihre Site in 7 Bereichen: Cookie-Einwilligung nach § 25 TDDDG, DSGVO-Pflichtangaben nach Art. 13 DSGVO, Impressum nach § 5 DDG, Barrierefreiheit nach BFSG und WCAG 2.2, Sicherheits-Header, Bildlizenzen nach UrhG und Datenweitergabe an Drittländer (Schrems II). Ein Scan, 180+ Prüfungen, Ergebnis in 60 Sekunden.

Jeder Scan liefert kostenlos den Compliance-Score und eine Befund-Zusammenfassung. Für Unternehmen, die den vollständigen Bericht mit Screenshots, Behebungsschritten und Verweis auf die einschlägige Norm wollen (zur Vorlage beim Webentwickler oder zur Anwaltsempfehlung der IHK), kostet der detaillierte Bericht ab €2,50. Zum Vergleich: eine UWG-Abmahnung über die Wettbewerbszentrale liegt typischerweise bei 600 bis 2.500 € Anwaltsgebühr nach RVG.

Teile des Scanners sind als Open Source veröffentlicht. Die Prüfungen für Security-Header, DNS-Authentifizierung und Cookie-Einwilligung sind unter MIT-Lizenz auf GitHub verfügbar, damit deutsche Entwickler die Regeln selbst nachvollziehen oder ergänzen können.

Wer dahintersteht

Ich heiße Steven und arbeite seit 15 Jahren in Tech-Entwicklung und -Beratung. In dieser Zeit habe ich gesehen, wie deutsche Websites immer mehr personenbezogene Daten sammeln, immer mehr Drittanbieter-Skripte laden und mit immer mehr Regulierung konfrontiert sind. Seit 14. Mai 2024 ist das DDG in Kraft, das TMG ablöst. Seit 28. Juni 2025 gilt das BFSG. Aber die Personen, die für diese Websites verantwortlich sind, vom Solo-Selbstständigen bis zur GmbH-Geschäftsführung, wissen oft nicht, was nicht stimmt. Sie vertrauen ihrem Webdesigner und tragen das Risiko selbst.

Dieses Risiko ist konkret. Ich habe mit deutschen Unternehmern gesprochen, die Forderungen über 2.000 € und mehr für ein paar nicht lizenzierte Fotos auf ihrer Website erhalten haben. Fotos, die ihr Webdesigner platziert hatte. Die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg hat 2024 über 1.300 Abmahnungen ausgesprochen, mehr als die Hälfte wegen Irreführung, Streichpreisen oder fehlender Pflichtangaben. Solche Situationen möchte ich verhindern.

Mit den schnellen Entwicklungen bei KI wird der Bau von Websites einfacher, die Einhaltung der Vorschriften jedoch nicht. Neue Skripte, neue Tracking-Methoden, neue Drittland-Endpunkte tauchen schneller auf, als Gerichte und Aufsichtsbehörden reagieren können. Und doch sind Sie als Website-Inhaber dafür verantwortlich, was der Browser Ihrer Besucher beim Aufruf tatsächlich tut.

Deshalb habe ich TrustYourWebsite gebaut: ein Scanner, der in 60 Sekunden auf Deutsch zeigt, was nicht stimmt, und mit Verweis auf die deutsche Norm (§ 25 TDDDG, § 5 DDG, BFSG § 37, § 312j BGB, UWG § 3a) belegt, warum der Befund relevant ist. Sie behalten die Kontrolle, ohne auf einen Entwickler oder Anwalt angewiesen zu sein, um den Befund einzuordnen.

Ideen, Anregungen oder Feedback? Schreiben Sie mir an info@trustyourwebsite.com oder finden Sie mich auf LinkedIn, GitHub, Bluesky.

Kontakt

E-Mail: info@trustyourwebsite.com
Telefon: +31 6 83027636Erreichbar für Kund:innen in Deutschland, den Niederlanden und der EU.

Für Angaben zur Unternehmensregistrierung siehe unser Impressum.

Im Einklang mit § 25 TDDDGUnser Cookie-Banner bietet „Alle ablehnen" gleichwertig zu „Alle akzeptieren" auf der ersten Ebene, im Einklang mit der DSK-Orientierungshilfe Telemedien (Fassung 1.2) und OLG Köln 6 U 80/23. Es werden nur unbedingt erforderliche Cookies vor Einwilligung gesetzt.

Unser Cookie-Banner entspricht § 25 TDDDG, der DSK-Orientierungshilfe Telemedien (Fassung 1.2, November 2024) und dem BGH-Urteil Planet49.

Testen Sie den Scanner selbst

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