Impressum fehlt — was droht und wie Sie es schnell fixen
Steven | TrustYourWebsite · 3. Mai 2026
Es gibt einen Anruf von einem beunruhigten Geschäftspartner. Oder eine E-Mail mit dem Betreff "Abmahnung — Impressumspflicht — Aufforderung zur Unterlassung". Vielleicht ist es auch einfach ein eingeschriebener Brief mit einem Anwaltskopf.
Das Impressum fehlt — oder es ist unvollständig, zu schwer zu finden, oder enthält falsche Angaben. Jetzt stehen Sie vor der Frage: Was genau ist passiert, und was müssen Sie als nächstes tun?
Was eine Impressum-Abmahnung bedeutet
Eine Abmahnung ist eine außergerichtliche Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Der Abmahner behauptet, dass Ihre Website § 5 TMG verletzt — durch fehlendes oder unvollständiges Impressum.
Wer mahnt ab?
- Mitbewerber, die den Verstoß als Wettbewerbsvorteil sehen (Sie sparen sich die "Kosten" der Compliance)
- Abmahnanwälte, die systematisch Websites auf Verstöße scannen und Gebühren kassieren
- Abmahnvereine (heute durch das Gesetz gegen Abmahnmissbrauch eingeschränkt)
Seit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (2020) und dem UWG-Änderungsgesetz (2021) sind Abmahnungen durch Verbände eingeschränkt. Aber Mitbewerber können weiterhin abmahnen.
Die ersten 24 Stunden: Was sofort zu tun ist
1. Impressum sofort ergänzen
Das sollte Ihr allererster Schritt sein — unabhängig von allem anderen. Ergänzen Sie sofort die fehlenden Angaben oder fügen Sie ein vollständiges Impressum hinzu.
Das reduziert den Schaden nicht rückwirkend, aber es stoppt das laufende Risiko und signalisiert guten Willen, falls es zu Verhandlungen kommt.
2. Frist notieren
Abmahnungen enthalten fast immer eine Frist — oft 7 bis 14 Tage. Notieren Sie diese Frist sofort. Nach Fristablauf kann der Abmahner ohne weiteres Warnen zum Gericht gehen.
3. Abmahnung nicht ignorieren
Ignorieren ist die schlechteste Option. Nach Fristablauf folgt in der Regel eine einstweilige Verfügung. Die ist teurer als eine gut verhandelte Unterlassungserklärung.
4. Unterlassungserklärung nicht sofort unterschreiben
Das ist der zweithäufigste Fehler nach "ignorieren". Die mitgeschickte Unterlassungserklärung ist fast immer zu weit gefasst. Wenn Sie sie unterschreiben und später wieder denselben Fehler machen (vielleicht durch einen Plugin-Update, der das Impressum überschreibt), droht eine Vertragsstrafe von 5.000 € und mehr.
Eine modifizierte Unterlassungserklärung lässt sich oft aushandeln. Das erledigt ein Anwalt.
Wann brauchen Sie einen Anwalt?
Auf jeden Fall, wenn:
- Die Forderung über 500 € liegt
- Eine Unterlassungserklärung mitgeschickt wurde
- Sie unsicher sind, ob der Verstoß wirklich vorlag
Möglicherweise ohne Anwalt lösbar, wenn:
- Die Forderung unter 200 € liegt
- Der Abmahner nachweislich kein berechtigtes Interesse hat (z.B. kein Mitbewerber)
- Sie schnell reagieren und das Impressum sofort ergänzen können
Kosten eines Anwalts für eine einfache Impressum-Abmahnung: ca. 200 bis 400 € bei einem Streitwert von 1.000 bis 3.000 €. Das ist günstiger als eine falsch unterschriebene Unterlassungserklärung.
Was eine Abmahnung kostet: Realistische Zahlen
Ein typisches Beispiel: Streitwert 3.000 €.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Anwaltsgebühren (1,3 Geschäftsgebühr nach RVG) | ca. 280 € |
| Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe | 0 € (wenn verhandelt) |
| Eigene Anwaltskosten (wenn Sie einen beauftragen) | ca. 200-300 € |
| Gesamt | ca. 480-580 € |
Wenn die Forderung höher liegt oder mehrere Verstöße kombiniert werden (fehlendes Impressum + unvollständige Datenschutzerklärung), steigen die Kosten.
Das Anti-Abmahngesetz hat die Kostenerstattung bei Erstabmahnungen für Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern und bis zu 10.000 € Streitwert begrenzt. Aber die Begrenzelung gilt nur für Abmahnungen durch qualifizierte Verbände, nicht durch Mitbewerber.
Das Impressum nachträglich ergänzen
Falls Sie das Impressum nachholen müssen, hier die Pflichtangaben. Das Wichtigste:
- Vollständiger Name / Firma
- Ladungsfähige Anschrift (keine Postfach-Adresse)
- E-Mail und Telefon
- USt-ID (wenn vorhanden)
- Handelsregistereintrag (wenn eingetragen)
Platzierung: Footer-Link auf jeder Seite, Linktext "Impressum", maximal zwei Klicks von der Startseite.
Präventivmaßnahmen
Ein fehlendes Impressum ist einer der vermeidbarsten DSGVO- und TMG-Fehler. Wenn Sie die Abmahnung überstanden haben oder vorbeugend handeln wollen:
- Prüfen Sie Ihr Impressum nach jedem Theme-Update oder Website-Redesign
- Kontrollieren Sie, ob der Footer-Link auf allen Seiten erscheint (besonders auf Landing Pages und Blog-Artikeln)
- Setzen Sie einen Kalender-Reminder: Einmal im Jahr alle Pflichtangaben prüfen
Prüfen Sie jetzt Ihre Website kostenlos mit unserem DSGVO-Scanner — wir prüfen automatisch, ob Impressum und Datenschutzerklärung vorhanden und erreichbar sind.
Ihre Website jetzt prüfen
Scannen Sie Ihre Website auf Rechtliche Seiten-Probleme und 30+ weitere Prüfungen.
Website kostenlos scannenWebsite-Leitfäden
Abmahnung wegen Bildrechten: Wie Sie Ihre Website schützen
Bildrechte auf Websites sind eine der häufigsten Abmahnungsquellen in Deutschland. Was droht, wie Sie reagieren und wie Sie Ihre Website prüfen.
Impressumspflicht: Was muss auf Ihrer Website stehen?
§ 5 TMG schreibt das Impressum für jede kommerzielle Website vor. Was genau hinein muss, wo es stehen soll und was bei Verstoß droht — kompakt erklärt.
Stockfotos auf der Website: Welche Lizenzen sind sicher?
Stockfotos korrekt lizenzieren: Welche Quellen sind wirklich kostenlos, was bedeuten CC-Lizenzen und welche Fallstricke bei Standard- vs. erweiterter Lizenz drohen.