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Aufsichtsbehörde: Datenschutzbehörde (DSB) · AP (NL) als federführende Aufsichtsbehörde

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Startseite/News/AP konsultiert Entwurf zur Durchsetzungspolitik
DSGVO

AP konsultiert Entwurf zur Durchsetzungspolitik

Von TrustYourWebsite Editorial25. Mai 20262 Min. Lesezeit

Quelle: Autoriteit Persoonsgegevens

Die niederländische Datenschutzbehörde (Autoriteit Persoonsgegevens, kurz AP) bittet die Öffentlichkeit um Stellungnahmen zu einem Entwurf ihrer Durchsetzungspolitik. Das geht aus einer Ankündigung hervor, die am 13. April 2026 auf der Website der AP veröffentlicht wurde. Alle Interessierten können bis zum 17. Mai 2026 eine Rückmeldung einreichen.

Worum geht es?

Die AP hat einen Entwurf für eine Durchsetzungspolitik erarbeitet, der Organisationen mehr Klarheit darüber geben soll, was passiert, wenn die Behörde einen möglichen Datenschutzverstoß untersucht. Laut AP bestehen bei Organisationen Fragen dazu, wie Durchsetzungsverfahren ablaufen und was sie in einem solchen Prozess erwarten können. Der Entwurf soll diese Fragen beantworten.

Das Dokument behandelt Themen wie die Grundsätze, die die AP bei der Durchsetzung anwendet, die ihr zur Verfügung stehenden Durchsetzungsinstrumente, die Faktoren, die sie bei der Entscheidung zum Handeln abwägt, den Ablauf eines Durchsetzungsverfahrens, die Bedingungen, unter denen ein Fall in Absprache zwischen der AP und der betroffenen Organisation gelöst werden kann, sowie die Zusammenarbeit der AP mit anderen Aufsichtsbehörden.

Wer kann sich beteiligen?

Die AP lädt Fachleute, Interessenvertreter und alle weiteren Interessierten ein, ihre Ansichten zum Entwurf mitzuteilen. Die Rückmeldungen werden genutzt, um die Politik vor der Verabschiedung einer endgültigen Fassung zu verbessern und zu präzisieren. Die AP wird eine Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen veröffentlichen, ohne dabei Namen von Einzelpersonen oder Organisationen zu nennen.

Wie geht es weiter?

Nach Abschluss der Konsultation wird die AP die Politik finalisieren und im Staatscourant (dem offiziellen niederländischen Regierungsanzeiger) sowie auf ihrer eigenen Website veröffentlichen. Die Politik tritt an dem Tag in Kraft, an dem sie im Staatscourant veröffentlicht wird. Dieser Termin steht noch nicht fest.

Wer eine Stellungnahme einreichen möchte, wird gebeten, diese bis zum 17. Mai 2026 einzusenden und dabei klar anzugeben, auf welche Seite und welche Textstelle sich die Anmerkungen beziehen.

Was bedeutet das für Ihre Website?

Auch wenn es sich um eine Konsultation der niederländischen Behörde handelt, ist das Thema für Unternehmen und Websitebetreiber in Deutschland relevant. Wer personenbezogene Daten erhebt, etwa über ein Kontaktformular, eine Newsletter-Anmeldung oder einen Online-Shop, unterliegt hierzulande der Aufsicht durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie der jeweils zuständigen Landesdatenschutzbehörde. Durchsetzungsrichtlinien anderer europäischer Datenschutzbehörden geben dabei nützliche Hinweise darauf, wie Aufsichtsbehörden im Rahmen der DSGVO und des BDSG generell vorgehen.

Die Konsultation der AP ist daher ein guter Anlass, die eigenen Datenschutzpraktiken zu überprüfen. Hilfreiche Ausgangspunkte dafür sind unsere DSGVO-Compliance-Checkliste sowie unser Leitfaden zu den Anforderungen an Datenschutzerklärungen.

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