DSGVO
EDPB 2026: DSGVO-Vorlagen für einfachere Compliance
Von TrustYourWebsite Editorial2 Min. Lesezeit
Quelle: EDPB
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat sein Arbeitsprogramm für 2026-2027 verabschiedet, mit einem klaren Fokus auf die Vereinfachung der DSGVO-Compliance für Organisationen. Die Ankündigung wurde am 13. Februar 2026 auf der offiziellen Website des EDPB veröffentlicht.
Was plant der EDPB?
Laut EDPB hat die Erleichterung der Compliance für die kommenden zwei Jahre höchste Priorität. Ein zentraler Bestandteil dieses Plans ist die Entwicklung von gebrauchsfertigen Vorlagen, die Organisationen nutzen können, um ihren DSGVO-Pflichten nachzukommen.
Der EDPB gibt an, Vorlagen für folgende Bereiche zu entwickeln:
- Beurteilung berechtigter Interessen
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Datenschutzhinweise und Datenschutzerklärung
Diese ergänzen bereits zuvor angekündigte Vorlagen für Meldungen von Datenschutzverletzungen sowie Datenschutz-Folgenabschätzungen.
Der Ansatz ist nachvollziehbar: Anstatt diese Dokumente von Grund auf neu zu erstellen, können Organisationen künftig auf einem standardisierten Ausgangspunkt aufbauen, der vom EDPB selbst bereitgestellt wird.
Warum geschieht das?
Laut EDPB baut das Arbeitsprogramm auf Zusagen auf, die in der Helsinki-Erklärung gemacht wurden. Diese hatte zum Ziel, die DSGVO-Compliance zu erleichtern, die Einheitlichkeit zu stärken und die Zusammenarbeit über verschiedene Regulierungsbereiche hinweg zu verbessern. Die Vereinfachung der Compliance für Organisationen wird als zentrales Ziel der übergeordneten EDPB-Strategie für 2024-2027 beschrieben.
Konkrete Fristen für die Bereitstellung der Vorlagen wurden bislang nicht genannt.
Was bedeutet das für Ihre Website?
Wenn Sie noch dabei sind, Ihre Datenschutzerklärung, Ihr Verarbeitungsverzeichnis oder Ihre Beurteilungen berechtigter Interessen in Ordnung zu bringen, könnten diese künftigen Vorlagen diesen Prozess erheblich erleichtern. In Deutschland sind Verantwortliche nach der DSGVO in Verbindung mit dem BDSG zur Einhaltung entsprechender Dokumentationspflichten verpflichtet. Zuständig für die Aufsicht sind je nach Kontext der BfDI auf Bundesebene sowie die Datenschutzbehörden der einzelnen Bundesländer.
In der Zwischenzeit lohnt es sich, die bereits vorhandenen Unterlagen zu überprüfen, etwa anhand unserer DSGVO-Compliance-Checkliste, und zu kontrollieren, ob Ihre Datenschutzerklärung den aktuellen Anforderungen entspricht. Die Richtung des EDPB ist eindeutig: DSGVO-Compliance soll für Organisationen jeder Größe erreichbar sein, und praktische Hilfsmittel sind auf dem Weg.
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