DSGVO
EU-Altersverifikations-App bis 2026 geplant
Von TrustYourWebsite Editorial2 Min. Lesezeit
Quelle: Ius Mentis
Die Europäische Kommission empfiehlt den EU-Mitgliedstaaten, bis Ende 2026 eine EU-Altersverifikations-App einzusetzen. Das geht aus einem Blogbeitrag von Ius Mentis hervor, der sich auf Nu.nl als ursprüngliche Quelle bezieht. Der Hinweis steht im Zusammenhang mit den Regelungen rund um die Europäische Digitale Identitätsbrieftasche, die auf der Verordnung 2024/1183 basiert, die manchmal auch als eIDAS 2.0 bezeichnet wird.
Was ist die Altersverifikations-App?
Laut Ius Mentis soll die App es Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, ihr Alter oder einen Altersstatus gegenüber Online-Diensten auf datenschutzfreundliche Weise nachzuweisen, ohne eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises übermitteln zu müssen. Die dahinterliegende Wallet funktioniert als eine Art digitaler Tresor, in dem Identitätsnachweise gespeichert werden können. Eine Funktion erlaubt es, die Volljährigkeit zu belegen, ohne das tatsächliche Geburtsdatum preiszugeben.
Bemerkenswert ist, dass Verordnung 2024/1183, Artikel 5bis Absatz 15, eine klare Grenze setzt: Der Zugang zu wesentlichen Diensten darf nicht von einer Identifizierung über die Wallet abhängig gemacht werden.
Meta und der DSA
Parallel dazu gibt es eine weitere Entwicklung. Laut Ius Mentis soll Meta einer vorläufigen Einschätzung zufolge gegen Artikel 32 des Digital Services Act (DSA) verstoßen, weil das Unternehmen keinerlei Alterskontrollen für Minderjährige durchführt. Es handelt sich dabei ausdrücklich um eine vorläufige Einschätzung und nicht um eine abschließende Entscheidung. Ob ein formelles Verfahren oder eine Geldbuße folgt, ist derzeit nicht bekannt. Der Kommission zufolge scheint die Erwartung zu sein, dass Plattformen wie Meta die Altersverifikations-App nutzen sollten, um solchen Beanstandungen zu begegnen.
Da die Grundlage für all diese Informationen ein sekundärer Blogbeitrag und kein primäres offizielles Dokument ist und das genaue Datum des Kommissionshinweises nicht genannt wird, sollten diese Angaben mit einer gewissen Vorsicht behandelt werden.
Was bedeutet das für Ihren Webauftritt?
Wenn Ihre Website oder Ihr Online-Dienst für Minderjährige zugänglich ist, rückt die Altersverifikation auf EU-Ebene zunehmend in den regulatorischen Fokus. Die aktuellen Empfehlungen richten sich zwar zunächst an Mitgliedstaaten und große Plattformen, doch die generelle Entwicklungsrichtung legt nahe, dass Online-Dienste aller Größenordnungen früher oder später prüfen müssen, wie sie altersabhängige Zugangsfragen handhaben.
Für in Deutschland tätige Unternehmen ist dabei der bestehende Rechtsrahmen relevant: Die DSGVO und das BDSG regeln den Umgang mit personenbezogenen Daten, und beim Einsatz von Tracking oder Cookies auf Ihrer Website ist zudem der TDDDG § 25 zu beachten. Ein guter erster Schritt ist es, Datenschutzerklärung und Datenverarbeitungspraktiken auf den aktuellen Stand zu bringen. Unser DSGVO-Compliance-Leitfaden und unser Leitfaden zu Datenschutzerklärungen bieten dafür eine hilfreiche Grundlage.
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