E-Commerce
Hygiene-Ausnahme beim Widerrufsrecht erklärt
Von TrustYourWebsite Editorial2 Min. Lesezeit
Quelle: Ius Mentis
Wer Produkte online verkauft, fragt sich vielleicht, ob man eine Rücksendung mit Verweis auf Hygienegründe ablehnen kann. Ein aktueller Blogbeitrag von Arnoud Engelfriet auf Ius Mentis geht genau dieser Frage nach, ausgelöst durch einen Verbraucher, der Over-Ear-Kopfhörer nach dem Öffnen der versiegelten Verpackung zurückgeben wollte.
Was sagt das europäische Recht?
Laut Ius Mentis enthält das Verbraucherrecht eine Hygiene-Ausnahme vom Widerrufsrecht. Demnach besteht kein Rückgaberecht für Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung gebrochen wurde. Diese Regelung beruht auf europäischem Verbraucherrecht, das in Deutschland umgesetzt ist.
Allerdings ist diese Ausnahme laut Ius Mentis enger gefasst, als viele Onlineshops annehmen. Der Europäische Gerichtshof hat diese Frage in einem Fall zu einer Matratze geprüft (bekannt als Slewo-Urteil) und ist dem Vernehmen nach zu dem Schluss gekommen, dass der entscheidende Maßstab ist, ob ein Produkt aus Gesundheits- oder Hygienegründen endgültig nicht mehr verkauft werden kann, weil es dem Verkäufer aufgrund der Beschaffenheit des Produkts unmöglich oder sehr schwer fällt, Maßnahmen zu ergreifen, um es erneut anzubieten, ohne diese Anforderungen zu verletzen.
Mit anderen Worten: Dass sich ein Wiederverkauf unangenehm anfühlt, reicht allein nicht aus.
Wie sieht es in der Praxis aus?
Laut Ius Mentis hat die niederländische Schlichtungsstelle Geschillencommissie Entscheidungen getroffen, wonach bestimmte Körperpflegegeräte wie ein Lockenstab, ein Rasierer und ein Haarschneider als Hygieneprodukte im Sinne dieser Ausnahme gelten. Die Begründung in diesen Fällen lautete dem Vernehmen nach, dass der Verkäufer das Produkt durch Reinigung oder Desinfektion nicht wieder verkaufsfähig machen konnte.
Engelfriet merkt auf Ius Mentis an, dass er diese Begründung für dünn hält, insbesondere dort, wo Entscheidungen allein darauf abstellen, dass ein Produkt als „unhygienisch empfunden" wird, ohne zu erklären, warum es tatsächlich nicht gereinigt werden kann.
Speziell bei Over-Ear-Kopfhörern ist die Hygiene-Ausnahme laut Ius Mentis schwerer zu rechtfertigen als etwa bei In-Ear-Kopfhörern, bei denen der Kontakt mit Ohrenschmalz oder Haut eine Sterilisierung tatsächlich erschweren könnte.
Laut Ius Mentis gibt es derzeit keine gefestigte Rechtsprechung, die diese Frage abschließend klärt. Ein anhängiges Verfahren zu einem Bikini hat sich bislang auf die Frage konzentriert, ob eine Versiegelung gebrochen wurde, und nicht darauf, ob das Produkt tatsächlich nicht gereinigt werden kann.
Was bedeutet das für Ihren Onlineshop?
Wenn Ihr Onlineshop Produkte verkauft, die Sie als hygieneempfindlich einschätzen, reicht es nicht aus, einfach einen Satz auf der Produktseite einzufügen, der Rücksendungen ausschließt, und darauf zu vertrauen, dass dies rechtlich standhält. Laut Ius Mentis müssten Sie konkret erläutern können, warum das Produkt nach einer Rücksendung nicht gereinigt oder wieder verkaufsfähig gemacht werden kann. Es lohnt sich außerdem sicherzustellen, dass Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Produktinformationen klar formuliert und rechtlich einwandfrei sind. Das hängt mit weitergehenden Anforderungen an die Pflichtangaben zusammen, die Sie auf Ihrer Website machen müssen, einschließlich der Impressumspflicht (siehe unseren Leitfaden zu den Impressumspflichten).
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